Interne Weiterbildungsordnung
des/der „Apothekers/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“
IWO Ausschuss der GAPiD
Vorwort
Mit dem folgenden Regelwerk legt die Gesellschaft Anthroposophischer Apotheker in Deutschland erstmalig eine interne berufliche Weiterbildungssystematik in Anthroposophischer Pharmazie für alle in den verschiedenen Fachsparten tätigen Apothekerund Apothekerinnen vor.
Die Notwendigkeit einer solchen Weiterbildungsordnung ergab sich einerseits aus den Satzungszielen der Gesellschaft. Andererseits bildet die IWO (Interne Weiterbildungsordnung) die Voraussetzung, eine offizielle Anerkennung der Berufskammern des „Fachapothekers für Anthroposophische Pharmazie“ zu erlangen. Für das Zustandekommen ist den engagierten GAPiD- Mitgliedern des IWO- Ausschusses herzlich zu danken. Sie scheuten weder Mühe noch Aufwand trotz starker Belastung als Offizin-Apothekerinnen, diese wegweisenden Bestimmungen zu er– und bedenken, zu diskutieren und schließlich in die vorliegende Form zu gießen.
Dr. Manfred Kohlhase
(GAPiD Vorstands- und Ausschussvorsitzender)
Präambel
Die Weiterbildungsordnung (IWO) zum/zur „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie“ bildet den Rahmen für den Erwerb der fachlichen Kompetenz aller Apotheker/innen, welche die geistes-wissenschaftlichen Erkenntnisse der von Rudolf Steiner begründeten Anthroposophie als wichtigen Teil ihrer Berufsausübung begreifen.
Die Weiterbildungsordnung schafft die Grundlagen für eine offizielle Anerkennung als Weiterbildungsgebiet. Sie dient als Qualifikationsnachweis für den markenrechtlich geschützten Tätigkeitsschwerpunkt „Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“. Darüber hinaus unterstützt sie den/die einzelne/n Apotheker/in, die Grundlagen einer anthroposophischen Pharmazie selbständig handhaben zu können. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die IWO sicherstellen will, betreffen alle Gebiete der Berufsausübung von Apothekern/innen.
Klassischerweise waren Apotheker/innen überwiegend mit der Herstellung von Arzneimitteln betraut - heute hingegen stellt deren Abgabe an den Gesundheit suchenden Menschen den Tätigkeitsschwerpunkt vieler Fachkollegen dar.
Sowohl der Weg des Naturstoffes zum Arzneimittel, also die Herstellung, als auch der Weg des Arzneimittels zum kranken Menschen (die Abgabe), sind aber Prozesse, welche die Heilkräfte der Substanzen dem Menschen zugänglich machen sollen.
Die Motivation und das Bewusstsein des/der Apothekers/in bei ihren/seinen Tätigkeiten sind wichtiger Bestandteil der Qualität dieser Vorgänge und somit letztlich der Heilwirkung.
Die Weiterbildungsordnung bezieht daher neben der reinen Wissens- und Fähigkeitsvermittlung eine Persönlichkeitsentwicklung mit ein (auch wenn diese auf freiwilliger Basis beruht und nicht abprüfbar ist).
Eine ständige Fortentwicklung der IWO wird vom IWO- Ausschuss gewährleistet. Das Papier wird spätestens alle drei Jahre revidiert.
Die Berechtigung zum Führen des Titels „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ ist verbunden mit der Mitgliedschaft in der GAPiD, da es sich um eine interne Weiterbildung handelt.
Weiterbildungsordnung
§1 Voraussetzungen
- ein mit der Approbation zum/zur Apotheker/in abgeschlossenes Hochschulstudium
- mindestens 1-jährige Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke, einem pharmazeutischen Industriebetrieb oder in einer Krankenhausapotheke ( mindestens 20 Wochenarbeitsstunden )
§2 Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung zum/zur „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD )“ hat zum Ziel, dass:
- Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten im Fachgebiet Anthroposophische Pharmazie erworben, vertieft oder erweitert werden
- diese dann im beruflichen Alltag zur Anwendung kommen
- eine persönliche kontinuierliche Weiterentwicklung im Sinne der Selbstschulung angestoßen wird
- Beratungskompetenz für Anthroposophische Arzneimittel entsteht
- sie zur permanenten Fort- und Weiterbildung in Anthroposophischer Medizin und Pharmazie anregt
§3 Dauer der Weiterbildung
Die Veranstaltungen zum Erwerb der Bezeichnung „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie ( GAPiD )“ sind innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann die Weiterbildungszeit verlängert werden.
Die mindestens zu erreichende Gesamtstundenzahl des Besuches der von der GAPiD anerkannten Seminare beträgt 150 Stunden.
§4 Inhalt der Weiterbildung
Abs. 1 Pflichtseminare / Kurse
Satz 1 Der/die Teilnehmer/in hat folgende Pflichtseminare zu besuchen:
- über die im Themenkatalog (siehe Anhang1) unter „System der Anthroposophischen Medizin/Menschenkunde“ angeführten ersten vier Themengebiete
- über sämtliche dort angeführten Themengebiete der Substanzlehre
- Kurse über besondere Herstellungsverfahren der AP
- Kurse über spezielle Arzneimittel der AP
Satz 2 Es ist die Teilnahme an mindestens zwei praktischen Kursen in nachzuweisen.
Die praktischen Kurse umfassen mindestens 32 Stunden und dienen dem Erüben spezifischer Herstellungsweisen wie Potenzierverfahren und spezifischer Wärmeanwendungen mit Berücksichtigung der theoretischen Hintergründe.
Abs. 2 Selbststudium
Es wird vorausgesetzt, dass folgende Werke Rudolf Steiners mindestens teilweise studiert werden:
- Grundlegendes für eine Erweiterung der Heilkunst
- Geisteswissenschaft und Medizin
- Anthroposophische Menschenkenntnis und Medizin
Die weiterhin empfohlene Literatur ist unter „Literaturempfehlungen zum Grundlagenstudium der Anthroposophischen Pharmazie/Medizin“ in Anhang 2 zu finden.
Abs. 3 Projektarbeit
In der Projektarbeit stellt der/die Teilnehmer/in ein Anthroposophisches Arzneimittel in Eigenregie her und kann die Ratio dafür erstellen. Oder er/sie fertigt über die Dauer der Weiterbildung zu einem selbst gewählten Thema eine schriftliche Arbeit an. Diese Arbeiten stellen jeweils die Grundlage für das Abschlussgespräch dar. Die schriftliche Arbeit soll einen Umfang von 20 – 25 DIN A4 Seiten einnehmen.
Abs. 4 Referentenstatus
Die Zusatzbezeichnung „Referent/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ ist die höchste Stufe der Weiterbildung. Zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Referent/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ wird die Weiterbildung zum/zur „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ komplett durchlaufen.
Zusätzlich muss ein Rhetorik- bzw. Präsentationsseminar von mindestens 8 Stunden Dauer belegt werden. Dieses Training vermittelt allgemeingültige Kommunikationsinhalte und braucht nicht speziell anthroposophisch ausgerichtet zu sein. Empfehlungen für geeignete Seminare gibt die GAPiD an Absolventen/innen aus.
Den Abschluss dieser Weiterbildung bildet ein Vortrag zu einem selbst gewählten Thema in einer Realsituation, d.h. z.B. im Rahmen der Eugen Kollisko Seminare, von Weleda- oder Wala- Seminaren oder einer GAPiD – Veranstaltung.
Nach erfolgreicher Präsentation wird vom Prüfungsausschuss der GAPiD eine gesonderte Anerkennungsurkunde ausgestellt, die zum Führen der Zusatzbezeichnung „Referent/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ berechtigt.
Für bereits tätige Referenten gilt die Ausnahmeregelung.
Das Zertifikat wird gegen eine Aufwandsentschädigung von derzeit 50,00€ ausgestellt.
§5 Prüfungsausschuss
Der Vorstand bestellt den Prüfungsausschuss. Dieser besteht aus mindestens 3 ordentlichen, natürlichen GAPiD- Mitgliedern, von denen mindestens eines dem Vorstand angehört. Der Prüfungsausschuss lädt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen (Weiterbildungsnachweise und Projektarbeit) zu einem Abschlussgespräch ein, das in der Regel 30 Min. dauert. Der Prüfungsausschuss vergibt das Zertifikat „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“. Die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikates erfolgt einstimmig und nach überprüfbaren Kriterien. Über dieses Gespräch wird ein Protokoll erstellt. Bei Uneinigkeit entscheidet der Gesamtvorstand. Bei Ablehnung ist eine schriftliche Begründung erforderlich. Der/die Antragsteller/in hat die Möglichkeit, in einem angemessenen Zeitraum das Abschlussgespräch zu wiederholen.
Das Zertifikat wird gegen eine Aufwandsentschädigung von derzeit 50,00 Euro ausgestellt.
§6 Mentorenschaft
Es wird empfohlen, sich während der Weiterbildungszeit aus der Mitgliedschaft der GAPiD einen Mentor zu wählen. Der Vorstand erstellt eine Liste der Mentoren. Der Mentor versteht sich als fachlicher Begleiter und Ansprechpartner auf dem Weiterbildungsweg.
§7 Ausnahmeregelung
Die Bezeichnung „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ kann auf Antrag zugesprochen bekommen, wer nachweislich eine mindestens 3-jährige praktische pharmazeutische Tätigkeit in einem industriellen, anthroposophischen Herstellungsbetrieb oder in einer anthroposophischen Krankenhausapotheke ausgeübt und mindestens 60 Stunden betriebliche oder externe Fort– oder Weiterbildung in AP absolviert hat.
Die Bezeichnung „Referent/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ kann auf Antrag zugesprochen bekommen, wer dem Prüfungsausschuss eine Kurzdarstellung der Referententätigkeit der letzten zwei Jahre und eine Ausarbeitung vorlegt, aus der die eigenständige Bearbeitung eines Themas nach dem Anhang „Themenkatalog der Anthroposophischen Pharmazie“ hervorgeht. Aus der Ausarbeitung geht außerdem hervor, dass der Antragsteller die Fähigkeit besitzt, pharmakologisch relevante Zusammenhänge zwischen Mensch und Natur zu beschreiben und zu verstehen. Der Prüfungsausschuss kann den Titel „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ in diesem Fall dem Bewerber gleichzeitig verleihen.
§8 Übergangsbestimmungen
Als Übergangsregelung gilt: GAPiD- Mitglieder, die natürliche Personen sind und die bis zum 31. Dezember 2007 als Mitglied eingetragen sind, benötigen keinen Antrag auf „Anmeldung zur Weiterbildung“. Sie können direkt einen Antrag auf Führung des Titels „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie“ (GAPiD) stellen. Dazu sind dem Prüfungsausschuss alle bis dahin erworbenen Weiterbildungs– und Tätigkeitsnachweise einzureichen. Danach erfolgt das Abschlussgespräch.
§9 Verwendung des Titels
Die Bezeichnung „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“ berechtigt den/die Apotheker/in, diesen Titel für eigene Zwecke, z. B. Stempel, Logo, Werbung, Visitenkarten usw. zu nutzen.
§10 Gültigkeit
Diese Weiterbildungsordnung tritt durch Beschluss der MV am 03. Oktober 2008 in Kraft.
Anhang
A: Themenkatalog der Anthroposophischen Pharmazie
I System der Anthroposophischen Medizin/Menschenkunde
- Gesundheits–, Krankheitsbegriff/ Salutogenese
- Dreigliederung/Viergliederung
- Therapieprinzipien
- Anthroposophische Therapiemethoden
- Kosmologische Menschenkunde
- Wesensgliederkunde
II Substanzlehre
- Sal- Sulfur- Merkur
- Evolution des Menschen und Naturreiche
- Naturreiche und ihre Beziehungen zueinander
- die umgekehrte Pflanze
- Substanzverständnis natürlicher Heilmittel
- (Metalle, Mineralien, Heilpflanzen, tierische Substanzen...)
- Ätherarten, Elemente
III Herstellverfahren/Arzneimittel-Herstellung
z.B.
- Verfahren nach Wärmestufen
- Rhythmische Verfahren
- Potenzierung fester und flüssiger Heilmittel
- Metalldestillation
- Vegetabilisierte Metalle
- Kompositionen
IV Einzelne Anthroposophische Arzneimittel / Arzneimittelgruppen in den Aspekten Ratio, Herstellung und Therapie
z.B. die „Dorone“
V Arzneimittelberatung/Kundenberatung
- Beratung AA
VI Spezielle Gebiete (Auswahl)
- Biologisch-Dynamische Landwirtschaft
- Anthroposophischer Schulungsweg
- Wirkprinzipien der Anthroposophischen Arzneimittel
- Zulassung/Registrierung AA
- Wickel/Auflagen
- Komplementäre Medizin
- Klinische Forschung AA
- Entwicklung AA
- Mistelforschung
B: Literaturempfehlungen
Im Folgenden sind Literaturempfehlungen zum Grundlagenstudium der Anthroposophischen Pharmazie/Medizin zu finden.
Primärliteratur
- Grundlegendes für eine Erweiterung der Heilkunst GA 27
- Eine okkulte Physiologie GA 128
- Geistige Zusammenhänge in der Gestaltung des Organismus GA 218
- Geisteswissenschaft und Medizin GA 312
- Geisteswissenschaftliche Gesichtspunkte zur Therapie GA 313
- Physiologisch-Therapeutisches auf Grundlage der Geisteswissenschaft GA 314
- Meditative Betrachtungen und Anleitungen zum Verständnis der Heilkunst GA 316
- Anthroposophische Menschenerkenntnis und Medizin (Londoner Vorträge) GA 319
- Theosophie GA 9
- Wie erlangt man Erkenntnisse höherer Welten? GA 10
- Die Geheimwissenschaft GA 13
- Das Karma des Berufes GA 172
Sekundärliteratur
- Vademecum Anthroposophische Arzneimittel, Herausgegeben von der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland und der Medizinischen Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, Dornach/Schweiz
- Anthroposophische Medizin: Ein Weg zum Patienten, Michaela Glöckler, Jürgen Schürholz, Martin Walker, Verlag Freies Geistesleben
- APC, Athroposophic Pharmaceutical Codex, First Edition 07.2005, IAAP, Goetheanum, Medizinische Sektion, Dornach, Schweiz
- Georg Soldner und Hermann M. Stellmann: Individuelle Pädiatrie Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
- Volker Fintelmann: Intuitive Medizin, Anthroposophische Medizin in der Praxis: Grundlagen – Indikationen – Therapiekonzepte Hippokrates Verlag
- Der Merkurstab, Zeitschrift für Anthroposophische Medizin, Herausgeber: Freie Hochschule für Geisteswissenschaft, Medizinische Sektion, Internationale Koordination Anthroposophische Medizin, Dornach/Schweiz, Dr. med. Michaela Glöckler und die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V., Dr. med. Matthias Girke
Empfehlungen der GAPiD
- Basic Information on The Working Principals of Anthroposophic Medicinal Products
- Pioniere der Anthroposophischen Pharmazie
Im Übrigen wird auf folgende Internetseiten verwiesen:
C: Änderungen
Version 1.1 - Oktober 2008
- Als erste offizielle Version verabschiedet
- Rechtschreibkorrektur
- Ergänzung des Glossars
- Anhang C wurde hinzugefügt
- Änderungen in
- Präambel: Die Weiterbildungsordnung schafft die Grundlagen für eine offizielle Anerkennung als Weiterbildungsgebiet. Sie dient als Qualifikationsnachweis für den markenrechtlich geschützten Tätigkeitsschwerpunkt „Anthroposophische Pharmazie (GAPiD)“.
- §7: Aus der Ausarbeitung geht außerdem hervor, dass der Antragsteller die Fähigkeit besitzt, pharmakologisch relevante Zusammenhänge zwischen Mensch und Natur zu beschreiben und zu verstehen.
- §8: Als Übergangsregelung gilt: GAPiD- Mitglieder, die natürliche Personen sind und die bis zum 31. Dezember 2007 als Mitglied eingetragen sind, benötigen keinen Antrag auf „Anmeldung zur Weiterbildung“. Sie können direkt einen Antrag auf Führung des Titels „Apotheker/in für Anthroposophische Pharmazie“ (GAPiD) stellen.
Version 1.0 - Juni 2008
- Erster offizieller Entwurf.
Glossar
- IWO
- Interne Weiterbildungsordnung
- GAPiD
- Gesellschaft Anthroposophischer Apotheker in Deutschland
- AA
- Anthroposophische Arzneimittel
- AP
- Anthroposophische Pharmazie




